Was war der Aufschrei in der ersten Jahreshälfte groß, als Familienministerin von der Leyen ihr Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetze durchringen wollte. Berechtigter Weise groß. Kein Richter sollte entscheiden, welche Internetseiten in Deutschland nicht mehr frei zugänglich sind, sondern ein Expertengremium im BKA. Vermischung von Exekutive und Judikative. Wenn schon keine Unmöglichkeit in einem demokratischen Staat, dann doch zumindest heikel, anrüchig, gefährlich. Von Zensur, vom Überwachungsstaat, von der Gefahr der Willkür war die Rede. Wo bleibt eigentlich der Aufschrei gegen die Zensur, gegen die Willkür, denen unsere Filmkultur tagtäglich ausgesetzt ist? Willkür? Aber ganz sicher. Schließlich wird nicht aus wissenschaftlichen Erkenntnissen darüber entschieden, welche Filme in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen, welche Filme der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden dürfen, sondern aufgrund von Mutmaßungen, auf geschmacklichen Grundlagen. Hans Schmid hat diese Willkür im Oktober dieses Jahres sehr eindrucksvoll in seinem Artikel Kasperltheater, Folterpornos und Zensoren auf Telepolis dargestellt. Selbst wenn man dem harten Kino nichts abgewinnen kann, sollte man seinem Artikel als Film- und Kulturinteressierter in jedem Fall Aufmerksamkeit widmen.Man darf natürlich über unsere Jugendschutzgesetze streiten, sie für sinnvoll halten oder sie als großen Mumpitz empfinden. Ihre nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende, sondern auf der Meinung, dem Gefühl, dem Geschmack eines Gremiums oder Richters basierende Konsequenzen bemängeln. Nutzt alles nichts, sie sind nun einmal da, die Sender müssen sich ihnen beugen, Schnittauflagen beachten. Da kann man ihnen keinen Vorwurf machen, wenn sie wichtige Szenen aus Filmen entfernen oder kürzen, damit sie sich nicht strafbar machen. Aber vielleicht sollte der eine und andere Programmdisponent oder Filmeinkäufer bei Pro7, ARD und den anderen TV-Sendern einmal darüber nachdenken, ob es überhaupt noch Sinn macht einen Titel zu versenden, wenn der Preis dafür eine bis zur Unkenntnis zerstückelte Version ist. Einen 83 Minüter auf 70 Minuten zu kürzen macht einfach keinen Sinn mehr. Warum muß ich meinen Zuschauern den Film dann überhaupt noch zeigen? Kann man sich nicht einfach damit abfinden, daß ein Film in Deutschland aufgrund der bestehenden Gesetze nicht im TV gezeigt werden kann? Würden die Programmverantwortlichen in den Sendern wirklich ihre Filme lieben und von ihnen überzeugt sein, dann hätten sie die Chupze auf eine Versendung von RoboCop, City-Cobra, Mad Max, Kill Bill, Hitcher der Highway Killer und anderen zu verzichten. Machen sie jedoch nicht, sie trauen sich noch nicht einmal die vorgenommenen Schnitte zu kommunizieren. Eine Texttafel vor dem Film, um wie viel Minuten die versendete Version von der Kinoversion (die in den meisten Fällen ja auch schon der Schere zum Opfer viel) noch einmal gekürzt wurde. Was spräche dagegen? Was spräche dagegen dem Zuschauer mitzuteilen, wie der Staat mitbestimmt, wie viel und was er von einem Film sehen darf? Vor allem auf einem öffentlich rechtlichen Sender? Ich denke wer A sagt, muß auch B sagen.


